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   OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 7 W 72/18   

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OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 7 W 72/18 (https://dejure.org/2019,11839)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.01.2019 - 7 W 72/18 (https://dejure.org/2019,11839)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Januar 2019 - 7 W 72/18 (https://dejure.org/2019,11839)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 7 W 72/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt im Vereinsrecht bei der Behandlung fehlerhafter Beschlüsse oder Abstimmungen der Mitgliederversammlung eine entsprechende Anwendung der aktienrechtlichen Vorschriften der §§ 241 ff. AktG wegen der Vielgestaltigkeit vereinsrechtlicher Zusammenschlüsse und der darum anders gelagerten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissesowie mit Rücksicht auf die geringeren Förmlichkeiten des Vereinsrechts nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil v. 02.07.2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69 m.w.N.).

    Zutreffend hat das Amtsgericht erkannt, dass ein Verfahrensfehler dann zur Nichtigkeit führt, wenn der Fehler als relevant für die Ausübung der Mitgliedschafts- bzw. Mitwirkungsrechte durch ein objektiv urteilendes Verbandsmitglied anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil v. 02.07.2007 a.a.O.).

    Maßgebend ist danach, ob ein Legitimationsdefizit besteht, das bei einer wertenden, am Schutzzweck der verletzten Norm orientierten Betrachtung die Feststellung der Unwirksamkeit rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil v. 02.07.2007 a.a.O.; OLG Brandenburg, Urteil v. 03.07.2012 - 11 U 174/07; OLG Frankfurt, Urteil v. 06.07.2018 - 3 U 22/17, zit. jeweils nach juris; Palandt/Ellenberger a.a.O. § 32 Rn. 10; Notz a.a.O. § 32 Rn. 216, 222).

  • OLG Brandenburg, 03.07.2012 - 11 U 174/07

    Vereinsrecht: Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen Beschlüsse der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 7 W 72/18
    Maßgebend ist danach, ob ein Legitimationsdefizit besteht, das bei einer wertenden, am Schutzzweck der verletzten Norm orientierten Betrachtung die Feststellung der Unwirksamkeit rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil v. 02.07.2007 a.a.O.; OLG Brandenburg, Urteil v. 03.07.2012 - 11 U 174/07; OLG Frankfurt, Urteil v. 06.07.2018 - 3 U 22/17, zit. jeweils nach juris; Palandt/Ellenberger a.a.O. § 32 Rn. 10; Notz a.a.O. § 32 Rn. 216, 222).

    Die Relevanzschwelle ist mithin überschritten, auf Kausalitätserwägungen kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteil v. 13.02.2006; OLG Brandenburg, Urteil v. 03.07.2012 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 24.09.2015 - 27 W 104/15

    Schriftform in der Vereinssatzung - Email kann reichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 7 W 72/18
    Angesichts des zur Nichtigkeit der Vorstandswahl führenden Einberufungsmangels wegen Nichtladung eines Teils der Mitglieder kann dahingestellt bleiben, ob die im übrigen per E-Mail erfolgte Einladung unter den Gegebenheiten des Streitfalls im Hinblick auf die in § 9 Abs. 2 der Satzung vorgesehene schriftliche Einberufung - wie vom Amtsgericht angenommen - ebenfalls die Nichtigkeit begründet oder nicht (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss v. 24.09.2015 - 27 W 104/15, ZIP 2015, 2273 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2006 - II ZR 200/04

    Anforderungen an die Ladung zu einer Gesellschafterversammlung; Rechtsfolgen von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 7 W 72/18
    Die Nichtladung eines Teils der Mitglieder ist ein Einberufungsmangel, der einen Nichtigkeitsgrund begründet (vgl. BGH, Urteil v. 13.02.2006, II ZR 200/04, NJW-RR 2006, 831; BayObLG, Beschluss v. 10.07.1996 - 3Z BR 78/96, NJW-RR 1997, 289; Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl. § 32 Rn. 9; Notz in beck-online Großkommentar BGB, Stand 15.09.2018 § 32 Rn. 45, 222).
  • OLG München, 29.01.2008 - 31 Wx 78/07

    Auslegung einer Vereinssatzung: Erforderliche Mehrheit für einen Wahlvorschlag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 7 W 72/18
    Ein solcher Fall ist hier aber nicht gegeben, denn die Willensbildung zur Wahl des Vorstandes dient auch den übergeordneten Interessen des Vereins und nicht nur dem Schutz einzelner Mitglieder (vgl. OLG München, Beschluss v. 29.01.2008, - 31 Wx 78/07, NJW-RR 2008, 993; Palandt-Ellenberger a.a.O. § 32 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2018 - 3 U 22/17

    Vereinsrecht: Satzungsänderung zur Aufnahme von Frauen als Vereinsmitglieder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 7 W 72/18
    Maßgebend ist danach, ob ein Legitimationsdefizit besteht, das bei einer wertenden, am Schutzzweck der verletzten Norm orientierten Betrachtung die Feststellung der Unwirksamkeit rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil v. 02.07.2007 a.a.O.; OLG Brandenburg, Urteil v. 03.07.2012 - 11 U 174/07; OLG Frankfurt, Urteil v. 06.07.2018 - 3 U 22/17, zit. jeweils nach juris; Palandt/Ellenberger a.a.O. § 32 Rn. 10; Notz a.a.O. § 32 Rn. 216, 222).
  • BayObLG, 10.07.1996 - 3Z BR 78/96

    Ungültigkeit einer Wahl bei Ladungsmängeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 7 W 72/18
    Die Nichtladung eines Teils der Mitglieder ist ein Einberufungsmangel, der einen Nichtigkeitsgrund begründet (vgl. BGH, Urteil v. 13.02.2006, II ZR 200/04, NJW-RR 2006, 831; BayObLG, Beschluss v. 10.07.1996 - 3Z BR 78/96, NJW-RR 1997, 289; Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl. § 32 Rn. 9; Notz in beck-online Großkommentar BGB, Stand 15.09.2018 § 32 Rn. 45, 222).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2022 - 4 U 105/20

    Feststellung der Nichtigkeit von Vereinsbeschlüssen; Wirkung eines

    Da hier im Wesentlichen die Beschlüsse zur Zusammensetzung des Vorstandes und zur geänderten Satzungsbestimmung in Rede stehen, während die übrigen gefassten Beschlüsse schon angesichts insoweit vollständig fehlenden Vortrages des Klägers jedenfalls keine erkennbare Bedeutung haben, ist es angemessen, für die Satzungsänderung und für die Besetzung des Vorstandes jeweils 5.000,00 Euro (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 03.01.2019 - 7 W 72/18 - Rn. 10) in Ansatz zu bringen und diese auf einen Streitwert von 10.000,00 Euro zu addieren.
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